* Die Durchführung und ggf. Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie in der Krankenbehandlung ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte wie auch für Privatversicherte antrags- und genehmigungspflichtig. Antragsteller sind in jedem Fall Sie als Patient/in. Die Psychotherapeutin unterstützt Sie bei der Antragstellung insbesondere durch die fachliche Begründung des Therapieantrages.
* Zur Beantragung der Therapie haben Sie auf dem dafür vorgeschriebenen Formular (GKV und Beihilfe) den Konsiliarbericht eines berechtigten Arztes einzuholen und diesen möglichst zeitnah der Psychotherapeutin zu übergeben. Bei PKV-Versicherten reicht vielfach eine formlose ärztliche Bescheinigung. Auch bei selbstzahlenden Patienten/innen, bei denen naturgemäß kein Antragsverfahren erforderlich ist, muss vor Beginn der regulären Psychotherapie eine somatische Abklärung durch einen dazu berechtigten Arzt erfolgen. 10. Ihre persönlichen Daten und medizinischen Befunde werden bei der Beantragung der Psychotherapie gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse und dem zuständigen Gutachter durch eine Patienten-Chiffre anonymisiert. Damit soll der Schutz Ihrer Daten und die Schweigepflicht der Psychotherapeutin gewährleistet werden.
Ziel der Psychotherapie ist es, Ihr mentales Wohlbefinden zu verbessern. Gemeinsam können wir eine Verbesserung Ihrer Situation und eine Rückkehr Ihrer Lebensfreude erarbeiten.
Mit uns über Persönliches zu sprechen, setzt natürlich großes Vertrauen voraus. Über unsere Homepage könne Sie sich bereits vor Ihrem Besuch über uns und unsere Praxis informieren.
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